PresseClub-Forum10.06.2013–11.06.2013

50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Die Düsseldorfer Barunterhaltstabelle ist kein Gesetz, aber bekannter als die Gesetze des Bürgerlichen Rechts zum Unterhalt. Die dort ausgewiesenen Bedarfsbeträge bestimmen fast alle Unterhaltsregelungen. Im März 2012 wurde sie 50 Jahre alt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab anlässlich dieses Jahrestages am 1. März 2012 eine Pressemitteilung heraus, in der dessen Präsidentin  Anne-José Paulsen zitiert ist: „Ich freue mich, dass das Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Düsseldorfer Tabelle in den vergangenen fünf Jahrzehnten wichtige Eckpunkte im Familienrecht gesetzt haben und die Düsseldorfer Tabelle einen wesentlichen Beitrag  für mehr Rechtssicherheit im Unterhaltsrecht leistet“.


Der Preis für diese Rechtssicherheit ist hoch. Eine Folge der schematischen Anwendung standarisierter Bedarfsbeträge dürfte die hohe Armutsquote der Haushalte Alleinerziehender in Deutschland sein. 14,6  Prozent aller Haushalte mit Kindern waren 2010 armutsgefährdet, davon 8,8 Prozent der Kinderhaushalte mit zwei Erwachsenen, aber 43 Prozent der Haushalte Alleinerziehender (Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 3.11.2011). 


Martin Otto, Universität Bayreuth, monierte, anlässlich des Jahrestages, dass auch im fünfzigsten Jahr ihres Bestehens eine Auswertung der Düsseldorfer Tabelle als Quelle der Sozialgeschichte noch ausstehe (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamRZ 2012, S. 837-841). Marianne Breithaupt hat das Tabellensystem an Hand aller seit 1962 publizierten Düsseldorfer Tabellen untersucht, mit dem Ergebnis: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Quelle zur Aufrechterhaltung der Fiktion, Kinder, die nicht mit beiden leiblichen Elternteilen zusammenleben, könnten mit wenig Geld aufgezogen wer-den. Die Selbstdefinition der Düsseldorfer Tabelle, den monatlichen Unterhaltsbedarf auszuweisen, ist unzutreffend. Die ausgewiesenen Bedarfsbeträge bedeuten für die Betroffenen überwiegend ver-ordneten Unterhaltsverzicht.


Auf der Pressekonferenz wird Marianne Breithaupt ihre Untersuchung vorstellen (50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht. Nomos Verlag, Baden-Baden 2012). Schwerpunkt wird sein, dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit im Unterhaltsrecht, den das OLG Düsseldorf betont, den der Einzelfallgerechtigkeit gegenüberzustellen und Modelle zu diskutieren, wie insbesondere die betroffenen Kinder wenigstens zu ihrem Existenzminimum oder sogar zu einem angemessenen Unterhalt kommen könnten.  

Kontakt: Dr. Marianne Breithaupt, mabreithaupt@debitel.net

 

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