Pressekonferenz24.06.2015 10:30
Pressekonferenz Dachdecker-Innung München-Obb.: Ist das Kreisverwaltungsreferat zum Handwerks-Verhinderungs-Referat geworden?
Viele Arbeiten an Gebäuden machen den Einsatz von Gerüsten und Hebebühnen erforderlich. Dazu ist die Nutzung öffentlicher Verkehrswege unverzichtbar. Doch seit Februar 2015 werden entsprechende Nutzungsanträge von Handwerksbetrieben nur noch mit einer Vorlaufzeit von 15 Arbeitstagen bearbeitet - selbst bei der Beseitigung von Unwetterschäden. Inzwischen sind auch „Bearbeitungszeiten“ von zehn Wochen keine Ausnahme mehr. Für witterungsabhängige Gewerke wie das Dachdecker-, Spengler- und Malerhandwerk kommt dies einem Arbeitsverbot gleich. Vertreter der Dachdecker-Innung, der Spengler-Innung und der Maler-Innung berichten.
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