Pressekonferenz08.06.2015 11:00
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz verhindert Inklusion
Schulkinder mit Behinderung werden bei Besuch einer Regelschule finanziell benachteiligt – Eingabe der Stiftung ICP München an den Bayerischen Landtag
Die Stiftung ICP München betreibt seit 2010 eine private, inklusive Grundschule, in der Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden. Kleine Klassen, viel Personal und eine umfassende Nachmittagsbetreuung machen eine individuelle Förderung der Kinder möglich. Der Erfolg zeigt sich auch an der guten Übertrittsquote. Leider gibt es für die Eltern von Kindern mit Förderbedarf, die die inklusive Schule besuchen, Barrieren finanzieller Art: Die entstehenden Fahrtkosten werden vom Staat nicht voll umfänglich erstattet. Würden diese Kinder jedoch eine Förderschule besuchen, würden ihnen die Fahrkosten im vollen Umfang erstattet.
Diese Ungleichbehandlung möchte die Stiftung ICP München nicht länger akzeptieren und hat eine Eingabe an den Bayerischen Landtag gemacht, in der sie eine Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes und eine Erstattung der Fahrtkosten für Schüler mit Schwerbehinderung fordert. Die Anhörung vor dem Bayerischen Landtag findet am 11. Juni statt.
Auf der Pressekonferenz sind neben dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung ICP München Dr. Hans Beyrle auch die Leiterin der privaten inklusiven Grundschule Janine Käufer sowie betroffene Eltern anwesend, um ihre Situation zu erläutern.
Weitere Informationen: Stiftung ICP München, Franziska Baum, Tel 089/71007-123, franziska.baum@icpmuenchen.de